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„4K“ vs. „UltraHD“, Wo liegt eigentlich der Unterschied?

4K“ vs. „UltraHD“, Wo liegt eigentlich der Unterschied?

 

4K ist seit geraumer Zeit in aller Munde und Augen: Bei TVs schon mittlerweile Standard, kommen auch im Heimkinobereich immer mehr „4K“ kompatible Beamer auf den Markt. Doch parallel hört man auch immer wieder von „UltraHD“ (kurz UHD), vor allem im TV-Bereich. Was ist eigentlich hier genau der Unterschied? Existiert er überhaupt? Wir erklären die Hintergründe:

Die hohe Auflösung kommt aus dem Kino
Im letzten Jahrzehnt erführ auch das öffentliche Kino eine „Digitalisierung“, sprich die guten alten Filmstreifen-Projektoren wurden durch volldigitale DLP / LCOS / LCD Projektoren ersetzt, die im Grunde das Bild auf die selbe Art und Weise erzeugen, wie unsere Heimkinobeamer, nur mit weitaus höherer Lichtleistung.

2K

Tatsächlich entsprachen die ersten Digitalbeamer auch in ihrer Auflösung weitgehend den Consumer-Modellen, es handelte sich dabei um „FullHD“ Geräte. Allerdings nur beinahe, denn das Kinoformat entspricht traditionell nicht unserem 16:9 Format, sondern ist etwas breiter (bei amerikanischen Filmproduktionen 1,85:1).

Dies spiegelt sich auch in der Auflösung wieder. Statt der FullHD Auflösung (1920x1080) verfügen 2K Kinoprojektoren über eine Auflösung von 2048x1080 im Kinoformat.

 

 

 

Vervierfachung der Auflösung auf 4K
Dass die relativ niedrige Auflösung der ersten Kinoprojektoren nur eine Übergangslösung darstellen würde, war der Industrie von Anfang an klar: Nur kurz darauf folgten die ersten 4K Modelle, die zur Anfangszeit für die meisten Kinos aber noch unerschwinglich war.

 

Durch die neue 8 Megapixel-Aufösung wurde es dann endlich möglich, auch sejhr große Leinwände adäquat scharf auszuleuchten.

Wieso eigentlich nur „4K“, es sind doch 8 Megapixel?
Die Bezeichnung „4K“ bzw. „2K“ beziffert ausschließlich die horizontale Auflösung mit „K“ als Abkürzung für Kilo / Tausend. Bei 4K wurde die 2048er Auflösung von 2K genau verdoppelt auf 4096Pixel. Das Gleiche gilt für die vertikale Auflösung, die von 1080 auf 2160 verdoppelt wurde. Insgesamt ergibt sich so eine Vervierfachung der Auflösung, auch wenn der Name nur das doppelte suggeriert.

UltraHD, die „Consumer“-Version von 4K

Mit den Fernsehern wurde neben der 4K Bezeichnung ein weiteres Label eingeführt: Analog zu „FullHD“ gibt es nun auch das „UltraHD“ Siegel, oft auch „UHD“ abgekürzt.

Das UltraHD Label entspricht wieder dem klassischen Consumer-Format von 16:9 mit ebenfalls horizontal und vertikal verdoppelter Auflösung auf 3840x2160 Pixel, horizontal demnach rund 250 Pixel weniger, als beim Kino „4K“ Format.

 Welches Label hat mehr Gewicht?
Tatsächlich ist das „4K“ Label technisch kaum geschützt, ein Gerät muss nicht zwingend eine native Auflösung von 8 Megapixeln aufweisen, um es zu nutzen. 

In der Praxis gibt das 4K Logo daher nur Aufschluss darüber, ob ein Bildausgabegerät zur Anzeige kompatibel ist, nicht aber, ob es die höhere Auflösung auch adäquat ausreizt. Aus diesem Grund sind entsprechend viele Geräte mit einem „4K“ Logo versehen. Anders sieht es bei dem „UltraHD“ Logo aus: Dieses ist besser geschützt und darf nur auf Produkten abgebildet werden, die kompatibel sind und über eine native Auflösung von mindestens 3840x2160 Pixeln verfügen. Hier kann sich der Kunde wirklich sicher sein, dass alles stimmt.

Das 4K Logo alleine hat wenig Gewicht

 

Auf welche Bezeichnung muss ich achten bei Beamern?
Die Antwort ergibt sich eigentlich aus dem Abschnitt zuvor: Streng genommen gibt nur das UltraHD Siegel Aufschluss über die echte UHD/4K Auflösung. Tatsächlich werden mittlerweile viele Projektoren mit dem 4K Siegel versehen, die gar nicht über die echte 4K Auflösung verfügen (Epson, JVC uvm.). Es ist also nicht überall echtes 4K drin, wo es drauf steht. Die mangelnde echte 4K-Auflösung erklärt auch, wieso keines der Modelle ein „UltraHD“ Siegel trägt. Muss man also nur auf das UltraHD-Siegel achten, auch bei Beamern?

 

Echter UltraHD Beamer, aber kein entsprechendes Logo

Leider nein, denn ausgerechnet die einzigen beiden Hersteller, die derzeit „echte“ native 4K Projektoren auf dem Markt anbieten, Sony und JVC, bewerben ihre Geräte nicht aktiv mit dem UltraHD Logo, sondern nutzen ebenfalls das weniger aussagekräftige „4K“ Logo. Der Grund dafür erschließt sich uns nicht, denn der zweifelsohne vorhandene Produktvorteil wird so nicht deutlich gemacht.

Fazit
Zusammenfassend halten wir fest: Die „4K“ Bezeichnung hat ihren Ursprung in der öffentlichen Kinotechnik, wo sie einer Auflösung von 4096x2160 im breiteren Kinoformat entspricht. Aus Consumer-Sicht ist diese Bezeichnung aber nicht stark geschützt, so dass das „4K“ Logo auch oft für nicht native 4K Geräte „missbraucht“ wird.

UltraHD entspricht hingegen einer echten Auflösung von 3840x2160 und ist das Pendant-Siegel zu „FullHD“. Da das Siegel wesentlich strenger geschützt ist, sollte man bei TVs grundsätzlich auf das UltraHD-Logo achten. Bei Beamern ist die Lage leider nicht ganz so einfach, weil selbst die wenigen Hersteller, die native 4K/UHD Beamer bauen, das UltraHD Siegel nicht nutzen. Hier also besser beim Händler genau nachfragen!

 

 

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